Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen gegenüber den Vertragspartnern, außer wenn ausdrücklich andere Vertragsgrundlagen schriftlich vereinbart wurden. Grundsätzlich werden alle Angebote unter Zugrundelegung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellt. Der Vertragsabschluß kommt somit immer auf Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigungen wirksam. Zusätzliche Arbeiten, die nicht im Leistungsumfang des Angebotes enthalten sind, werden auf Tagelohnbasis abgerechnet. Als Verrechnungssatz dient der zum Zeitpunkt des Angebotes gültige Stundenlohn-Verrechnungssatz, zuzüglich Materialanteil. Diese Arbeiten werden zum Nachweis ausgeführt. Von uns ausgefüllte Tagelohnzettel dienen als Nachweis für die ausgeführten Arbeiten als Grundlage der Abrechnung. Von uns erstellte Angebote, Gestaltungsentwürfe, Mustermaterial und dergleichen bleiben unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe an Mitbewerber oder sonstige zweckfremde Verwendungen sind von uns nicht autorisiert. Für den Fall der Zuwiderhandlung erkennt unser Vertragspartner, unter Verzicht auf die Geltendmachung des Fortsetzungszusammenhangs, die Verpflichtung zur Schadensersatzzahlung in Höhe von 20 % der Auftragssumme an.

§ 2 Ausführungstermine und Fristen

Wir tragen dafür Sorge, dass die von uns genannten Termine eingehalten werden. Andererseits sorgt unser Vertragspartner dafür, dass wir zu den vereinbarten Terminen Zugang zu den entsprechenden zu bearbeitenden Flächen haben werden. Sollten sich Verzögerungen des Arbeitsbeginns oder aber des Fertigstellungstermins ergeben, die außerhalb unseres Willens liegen, so ist der Terminablauf für die Dauer der Verzögerung gehemmt. Wir geraten dadurch nicht in Verzug. Wir verpflichten uns gegenüber unseren Kunden über Eintritt oder Wegfall einer Behinderung unverzüglich zu unterrichten. Sollte nach Vertragsabschluß bei unserem Kunden eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eintreten, oder aber Umstände eintreten, die eine Gefährdung unserer Werklohnansprüche zu befürchten läßt, sind wir berechtigt, sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen, bzw. bisher ausgeführten Leistungen als Vorkasse zu verlangen. In diesem Falle greift unsere Berechtigung zur Befriedigung unserer Ansprüche mit unserem Zurückbehaltungsrecht.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen haben in der in Deutschland gültigen Währung und des zur Zeit gültigen Mehrwertsteuersatzes zu erfolgen. Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar. Ein Verzug tritt auch dann ein, wenn keine Mahnung geschrieben worden ist, nach Ablauf von 14 Tagen gerechnet vom Rechnungsdatum, bzw. Zugang vorbehalten. Die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist durch das Wertstellungsdatum auf unserem Konto oder aber eines Bargeldeingangs belegt. Das erste Mahnschreiben ist kostenlos. Für das zweite und dritte Mahnschreiben berechnen wir eine Kostenpauschale von EUR 7,-- . Nach Ablauf von 20 Tagen sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu verlagen. Die Höhe der Verzugszinsen sind rechtmäßig nach dem von uns gezahlten Kontokorrentzinses. Wechsel und Schecks werden, wenn überhaupt, nur erfüllungshalber angenommen. Alle mit der Annahme dieser Zahlungsmittel entstehenden Kosten und Aufwendungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sämtliche Zahlungen werden gemäß § 367i BGB verrechnet. Wir sind berechtigt, entsprechend der gesetzlichen Regelung § 632a des BGB, Abschlagszahlungen und A`-Konto-Rechnungen auf Teilleistungen oder Materiallieferungen zu verlangen.

§ 4 Kündigung

Wir sind berechtigt, den mit Ihnen geschlossenen Vertrag zu kündigen, wenn Zahlungen ganz oder teilweise länger als 4 Wochen im Rückstand sind. Ebenso wenn dem Vertragspartner obliegenden Handlungen, die uns an einer fach- und sachgerechten Fertigstellung unserer Arbeiten behindern, vornimmt. Im Falle einer Kündigung, ganz gleich wer sie ausgesprochen hat, sind wir berechtigt, die volle Vergütung unserer laufenden Forderungen zu verlangen.

§ 5 Abnahme

Die Fertigstellung unserer Leistungen wird schriftlich mitgeteilt. Sofern keine förmliche Abnahme verlangt wird, ist unsere Leistung abgenommen mit einem Ablauf von 12 Werktagen nach dieser Mitteilung. Abgenommen ist unsere Leistung auch dann, wenn die Räumlichkeiten, Wohnung und dergleichen nach 6 Werktagen in Gebrauch genommen wurden. Maßgeblich für den Fristablauf ist das Datum unseres Mitteilungsschreibens. Wir sind berechtigt, die Abnahme schriftlich zu verlangen. Dies kann auch für Teilleistungen gelten.

§ 6 Mängelhaftung

Wir übernehmen die Gewähr dafür, dass die von uns ausgeführten Arbeiten ordnungsgemäß und fachgerecht ausgeführt wurden. Sollten doch begründete Mängel bestehen, sind wir berechtigt, Nacherfüllung zu leisten – entweder durch Beseitigung des Mangels oder aber durch Neuausführung unserer Arbeiten. Hierfür ist ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Ist die Mangelbeseitigung nur mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, sind wir berechtigt, dies abzulehnen und stattdessen den Werklohn angemessen zu mindern. Offenkundige Mängel sind innerhalb von 12 Tagen nach Abnahme oder Abnahmemitteilung geltend zu machen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden, die in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers fallen. Die Beschädigung durch Dritte, Baufeuchtigkeit, Witterungsverhältnisse, Risse in den Untergründen, arbeitende Untergrundkonstruktionen, Vandalismus oder sonstige von uns nicht zu vertretende Vorkommnisse sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

§ 7 Schlussbestimmung

Gerichtsstand ist, soweit es sich bei unserem Vertragspartner um einen Vollkaufmann handelt, der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz unseres Vertragspartners Klage zu erheben. Sollten einzelne Bestimmungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Rechtswirksamkeit später verlieren oder sollten sich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Lücke befinden, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle dieser Bestimmungen soll dann eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was wir mit dem Vertragspartner vereinbart haben. Sollte eine in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffene Regelung nicht durchgeführt werden, so bleibt sie dennoch in Kraft.

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